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Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 27.10.2005, I - 24 U 122/05 soll ein Autovermieter ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht verpflichtet sein, eine hinterlegte Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.
Im entschiedenen Fall wurde über den Zeitraum von 26 Wochen vom Kläger ein Pkw angemietet und dafür eine Kaution hinterlegt. Im Mietvertrag wurde nicht gesondert vereinbart, dass die Kautionen getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen ist. Der Vermieter geriet in Insolvenz.
Wenn der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hätte, bekäme der Kläger den Kautionsbetrag vollumfänglich zurück, da dieser dann nicht zur Insolvenzmasse gehören würde. Da dies nicht geschehen ist und auch keine Masse vorhanden war, ging der Kläger leer aus.
Hinweis:
Sollten Sie einen Gegenstand über eine längere Zeit mieten wollen und dafür eine Kaution hinterlegen müssen, empfiehlt es sich, eine gesonderte Vereinbarung dahingehend zu treffen, dass die Kaution vom Vermieter insolvenzfest anzulegen ist.
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