|
Die Kanzlei bietet alle Standardleistungen eines Steuerbüros an:
- Finanzbuchführung
- Abschlüsse
- Steuererklärungen
- Lohnbuchhaltung
- Vertretung gegenüber dem Finanzamt, anderen Behörden und dem Finanzgericht
Daneben erfolgen Beratungen aller Art.
Sie übermitteln Ihre Belege oder wir holen Sie bei Ihnen ab. Die Buchführung erfolgt kurzfristig; die Belege stehen Ihnen baldmöglichst wieder zur Verfügung. Selbstverständlich prüfen wir die Belege auf Ihre Ordnungsmäßigkeit.
Die Finanzbuchhaltung umfasst die Erstellung von erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Wir buchen mit dem Programm Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV und senden Umsatzsteuervoranmeldungen online zum Finanzamt.
Wir erstellen Bilanzen sowie Einnahme-Überschussrechnungen für Freiberufler und Betriebe, die keine Bilanzen erstellen müssen.
Entweder Sie bringen Ihre Unterlagen in unsere Kanzlei oder wir holen sie bei Ihnen ab. Wir bauen auf die von uns erstellte Buchführung auf oder wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung zum Zwecke der Abschlusserstellung. Erforderlichenfalls erstellen wir Eröffnungsbilanzen oder Zwischenbilanzen (z.B. wenn eine Bank dies fordert, der Betrieb veräußert werden soll, ein Erbfall eintritt, usw.).
Auf Wunsch beteiligen wir uns auch an Inventuren und Bewertungen oder erstellen besondere Testate.
Wir bearbeiten alle Steuererklärungen.
Dies gilt nicht nur für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuererklärung sondern auch für Erbschafts- und Schenkungsteuererklärungen. Bei letzteren ist die besondere Kompetenz der Rechtsanwälte der Kanzlei sehr hilfreich.
Lohnbuchhaltung einschließlich Baulohn gehört zu unseren Standardleistungen.
Unser Preis umfasst alle Leistungen, die mit der Lohnbuchhaltung zusammenhängen, also auch Lohnsteuer-Anmeldungen, Meldungen an die Sozialversicherungen einschließlich der Berufsgenossenschaften. Wir füllen auch die Fragebögen der Arbeitsämter aus und erteilen alle erforderlichen Bescheinigungen.
Sollte das Finanzamt Ihren Steuererklärung nicht folgen, so vertreten wir Ihre Interessen.
Das gilt auch, wenn Stundungsanträge oder Erlassanträge erforderlich sind oder Vollstreckungsmaßnahmen vom Finanzamt ergriffen werden. Selbstverständlich begleiten wir Sie bei Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen oder Lohnsteueraußenprüfungen.
Wir begleiten Ihre berufliche und wirtschaftliche Tätigkeit und beraten Sie umfassend.
Dies gilt für die Existenzgründung gleichermaßen wie für anstehende Entscheidungen, die sich rechtlich oder steuerlich auswirken können. Selbstverständlich stehen wir mit unserem Rat auch bei betrieblichen Umwandlungen oder die Beendigung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung. Als Rechtsanwälte haben wir dabei auch rechtliche Konsequenzen immer im Blick. Dies gilt selbstverständlich auch für die Erstellung von Verträgen, die gleichermaßen rechtlich und steuerlich von uns verantwortet werden. Wir beraten und vertreten Geschäftsführer in der Krise oder der Insolvenz und engagieren uns erfolgreich zur Vermeidung von Haftungsinanspruchnahmen.
Zusammengefasst bieten wir eine umfassende Dienstleistung, die neben den steuerlichen Gesichtspunkten immer auch die rechtliche Auswirkung im Blick hat. Die gute Literatur- und EDV-Ausstattung der Kanzlei ist Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit. Nicht umsonst nennt man die Bibliothek die Waffenkammerdes Anwalts.
|